📃 Die 2%-Regel

Wie variabel die Bußgeldhöhe sein kann, zeigen uns diese Woche ein spanisches Unternehmen und das Unternehmen TikTok in den Niederlanden.

Das spanische Unternehmen hatte auf seiner Webseite keine Datenschutzrichtlinien eingebunden. Ein Besucher der Webseite zeigte das Unternehmen daraufhin an. Ein Bußgeld von 2.000€ wurde fĂ€llig. Geht ja eigentlich noch đŸ€·â€â™‚ïž

Anders sieht es in der Niederlande bei dem Unternehmen TikTok aus. Hier wird direkt eine Summe von 750.000€ aufgerufen. Grund: Die DatenschutzerklĂ€rung einer niederlĂ€ndischen Webseite wurde nur in Englisch zu VerfĂŒgung gestellt. Dies stellt ein Problem dar. TikTok ist dazu verpflichtet, seine Nutzer in prĂ€ziser, transparenter verstĂ€ndlicher und leicht zugĂ€nglicher Form in einer einfachen und klaren Sprache ĂŒber die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.

đŸ€” Obwohl die beiden Unternehmen einen Ă€hnlichen Fall haben, unterscheidet sich das Bußgeld jedoch erheblich. Woran liegt das?

👉 Die Höhe des Bußgeldes hĂ€ngt fĂŒr ein solches Vergehen vom Umsatz des Unternehmens ab (2% oder max. 10 Mio. Euro). Je mehr Umsatz man macht, desto höher fĂ€llt das Bußgeld aus. Die Bußgelder sollen verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und abschreckend sein, weswegen die Schadensumme von dem weltweiten Umsatz eines Unternehmens berechnet wird.

📱 Ist Ihre Webseite in mehreren Sprachen verfĂŒgbar (ggf. kann man die Sprache wechseln)?

📱 Stellen Sie die DatenschutzerklĂ€rung ebenfalls mehrsprachig zu VerfĂŒgung?

© Copyright - DDI - Deutsches Datenschutz Institut GmbH