? Endlich ein wenig Klarheit beim Umgang mit Impfdaten von Beschäftigten!

In den vergangenen Wochen und Monaten beschäftigten diese Fragen zahlreiche unserer Kunden und auch uns selbst. Nur schwer war bei der stetigen Aktualisierung von Verordnungen und Vorschriften der Überblick zu behalten.

Doch nun erhalten wir mit dem Beschlusspapier der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 19. Oktober 2021 verbindliche Rahmenparameter

ℹ️ Für eine grundsätzliche Abfrage des Impfstatus sehen die Datenschutzaufsichtsbehörden keine gesetzliche Grundlage.
In Einzelfällen ist die Abfrage auf Grundlage gesetzlicher Regelungen jedoch möglich, beispielsweise wenn Beschäftigte einen Anspruch auf Geldentschädigung (Lohnersatz) während einer Quarantäne geltend machen.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DSK/DSKBeschluessePositionspapiere/DSK_202111025_Beschluss-Impfstatus-Besch%C3%A4ftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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