Schufa und die „Bonushopper“ – Neue Positionen in Hessen?
Wie im Herbst 2020 den Medien zu entnehmen war arbeitet die Schufa an einer neuen Dienstleistung, mit dem Energieversorgungsunternehmen potenziell wechselfreudige Verbraucher (Bonushopper) identifizieren und in der Folge ablehnen können.
Dass dieses Vorgehen der ursprünglichen Intention der Politik von 1998 zur Liberalisierung des Energiemarktes konträr gegenübersteht, liegt auf der Hand. Immerhin ist es vorgesehen, dass mündige Verbraucher leicht zu einem günstigeren Anbieter wechseln können.
In der heutigen Zeit ist auch das Thema Datenschutz und der Umgang von Konzernen mit unseren Daten zu einem großen Thema geworden. Zahlreiche Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich deswegen sehr kritisch zu dieser neuen Schufa Dienstleistung geäußert. Mit großem Erstaunen wurde deshalb die Reaktion der hessischen Datenschutzaufsichtsbehörde, immerhin die zuständige Aufsichtsbehörde für die Schufa, zur Kenntnis genommen. Ein Behördenvertreter hält es für rechtlich vertretbar, da die Wettbewerbssituation des Unternehmens in diesem Fall höher zu gewichten sei als das schutzwürdige Interesse der Kunden. Eine Aussage, die man von einer DatenSCHUTZaufsichtsbehörde so sicher nicht erwarten konnte.
Nun ist seit dem 01. März Alexander Roßnagel der neue Chef der hessischen Aufsichtsbehörde und in einem seiner Interviews zum Amtsantritt betont er die Notwendigkeit der kritischen Prüfung, wie die Schufa mit unser aller Daten umgeht und was daraus gemacht wird. Es bleibt zu hoffen, dass diese Denkweise für die gesamt Behörde gilt.