Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Kunde hat sich entschlossen, seine Verpflichtungen nach der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu) und die Überwachung der Einhaltung der DSGVO gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen auf einen betriebsfremden Dritten (DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH) zu übertragen bzw. zur Erfüllung seiner Verpflichtungen dessen Dienste in Anspruch zu nehmen.

1. Verwender

Verwender dieser AGBs ist die DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Gisela Haag, Frank Mucke, Hessenring 71, 61348 Bad Homburg, nachfolgend “DDI GmbH“ genannt.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer, über die unter Ziffer 3 detailliert genannten Vertragsinhalte mit der DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH abschließt.

Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

Verbraucher im Sinne dieser AGBs ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Gegenstand und Leistungsumfang

3.1. DDI DS-Management-System (Online)

Mit dem DDI DS-Management-System erhält der Kunde die Möglichkeit und Berechtigung, die bereitgestellte Software im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen. Der Funktionsumfang der Leistungen ist abhängig von den gebuchten Modulen und wird dem Kunden nochmals im Detail in der Auftragsbestätigung dargestellt. Die Software wird auf Servern, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehostet werden, bereitgestellt. Der Zugriff erfolgt mittels Internetverbindung. Der Kunde hat die Wahl zwischen 3 verschiedenen Vertragsmodulen.

3.2. Datenschutz Beratung

Die Datenschutz-Beratung umfasst alle Themen „rund um den Datenschutz“ in Form von persönlicher Betreuung hinsichtlich der Pflichten nach DSGVO und BDSG sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten.

3.3. Individuelle Datenschutzbetreuung

Die individuelle Datenschutz-Beratung umfasst alle Themen „rund um den Datenschutz“ in Form von persönlicher Betreuung hinsichtlich der Pflichten nach DSGVO und BDSG sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten nach individuell vereinbarten Leistungsumfang und Konditionen. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag regelt alle relevanten Punkte.

4. Preise – Laufzeit – Kündigung

Zu Position 3.1 – Die Preise sind in aktueller Form auf der Webseite abrufbar. Die Laufzeit beträgt 24 Monate bei Vertragsabschluss und verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich an DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH, Hessenring 71, 61348 Bad Homburg, oder per Mail an eingang@deutsches-datenschutz-institut.de zu erfolgen.

Zu Position 3.2 – Diese Leistungen werden in Form von Prepaid – Kontingenten direkt bei Vertragsabschluss vom Kunden bezahlt. Das bedeutet: der Kunde erhält bei Kauf eines Prepaid-Kontingents ein Zeitguthaben, welches er innerhalb 1 Kalenderjahres in Anspruch nehmen kann. Bei jeder Datenschutz Beratung wird das Zeitguthaben belastet und der Kunde erhält in regelmäßigen Abständen eine Übersicht über das noch vorhandene Zeitguthaben.

Zu Position 3.3 – Diese Leistungen werden monatlich nach erfolgter Dienstleistung abgerechnet. Laufzeit, Zahlungsmodalitäten und Kündigungsfristen sind im Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Zustandekommen des Vertrags

Zur Position 3.1 und Position 3.2 – Der Vertrag wird wirksam, wenn der Kunde sämtliche für den Auftrag relevanten Daten hinterlegt, die Zahlweise und die AGBs bestätigt hat.

Zur Position 3.3 – Der Vertrag wird wirksam mit Unterzeichnung beider Parteien. Unterschrift oder kann der auch online abgeschlossen werden.

6. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher, so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

7. Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten

Zur Position 3.1 – Die Rechnungsstellung für monatliche Leistungen erfolgt monatlich im Voraus. Die Rechnungsstellung für einmalige Leistungen erfolgt einmalig. In jedem Fall ist die Zahlung sofort fällig. Der Kunde hat die Wahl mittels Kreditkarte oder (Paypal)-Lastschrift zu bezahlen.

Zur Position 3.2 – Die Abrechnung erfolgt sofort im Voraus und ist vor Inanspruchnahme des Prepaid-Guthabens sofort nach Rechnungsstellung fällig. Der Kunde hat die Wahl mittels Kreditkarte oder (Paypal)-Lastschrift zu bezahlen.

Zur Position 3.3 – Die Abrechnung erfolgt monatlich zu den vereinbarten Konditionen. Die Rechnung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.

8. Preiserhöhungen

Zur Position 3.1 – Preiserhöhungen innerhalb der ersten Grundlaufzeit (24 Monate) sind ausgeschlossen. Sofern sich die Modulpreise während der Vertragslaufzeit geändert haben, wird dem Kunden 4 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit (24 Monate) eine Preisanpassungsnachricht gesendet. Die Preisanpassung kommt im Rahmen einer Verlängerung des Vertrags zum Tragen, es sei denn der Kunde macht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch.

Zur Position 3.2 – Es gelten die jeweils aktuellen Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung festgelegt sind.

Zur Position 3.3 – Es gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen während der Vertragslaufzeit.

9. Rechte und Pflichten des Kunden

Durch die Beauftragung entfällt keineswegs die Eigenverantwortung des Kunden seinen Verpflichtungen nach der DSGVO nachzukommen. Im Gegenteil ist er durch die Buchung der Online-Produkte eigenverantwortlich für die Pflege der Inhalte verantwortlich. Bei Buchung des Online-Services ist der Abschluss einer zusätzlichen AV-Vereinbarung erforderlich. Diese wird bei Auftragserteilung automatisch mitgesendet und muss vor Beginn der eigentlichen Auftragsausführung unterzeichnet bei der DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH vorliegen.

10. Rechte und Pflichten seitens DDI Deutsches Datenschutz Institut GmbH

Die DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH stellt sicher, dass Sie Ihren Verpflichtungen als externer Datenschutz-Beauftragter, sofern beauftragt, nachkommt. Hierzu zählen die Aufgaben nach §39 DSGVO.

Es wird ebenso sichergestellt, dass die mit der Betreuung eingesetzten Personen alle erforderlichen Qualifikationen und Ausbildungen besitzen.

Die DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Bereich Datenschutz.

11. Haftung

11.1. Haftpflichtversicherung

Die DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH haftet für eigenes Verschulden und für das Verschulden eigener Mitarbeiter und Hilfskräfte. Die DDI GmbH hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € pro Einzelfall abgeschlossen.

Soweit ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem er entstanden ist. Der Anspruch ist innerhalb von drei Monaten geltend zu machen, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden Kenntnis erlangt hat.

11.2. Haftungsbegrenzung

In einem Haftpflichtfall kann bei grober Fahrlässigkeit die DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH vom Kunden bis zur Höhe der nach Position 11.1 bestehenden Mindest-Deckungssumme in Anspruch genommen werden.

11.3. Haftungsausschluss

Für mündliche Auskünfte außerhalb eines vereinbarten Beratungsgesprächs oder telefonische Auskünfte ist jede Haftung ausgeschlossen. Beratungsgespräche werden in jedem Fall schriftlich dokumentiert und das Ergebnis dem Kunden mitgeteilt.

12. Verschwiegenheitspflicht

Die DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH verpflichtet sich zur Wahrung der Verschwiegenheit über alle Geschäftsgeheimnisse auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Die DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH unterliegt der Verschwiegenheitspflicht über die Identität eines Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf den Betroffenen zulassen, soweit er nicht davon durch den Betroffenen befreit wird.

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit bezieht sich auch auf alle sonstigen Informationen, die der DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden und die nicht öffentlich zugänglich sind oder waren; sie besteht auch gegenüber Erfüllungsgehilfen der DDI – Deutsches Datenschutz Institut GmbH.

13. Gerichtsstandvereinbarung

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes der DDI-Deutsches Datenschutz Institut GmbH zuständig.“

14. Rechtswahlklausel

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar.