Der DDI-Whistleblower-Service

Ihre interne Hinweisgebermeldestelle

Der Nutzen einer internen Hinweisgebermeldestelle

Unternehmen profitieren von der Einrichtung einer solchen internen Meldestelle.

  • Frühe Erkennung von Schwachstellen im Unternehmen
  • Identifizierung von Missständen und Verstößen gegen das Gesetz
  • Verbesserung der Unternehmenskultur im gemeinsamen Umgang sowie der Motivation der Mitarbeiter
  • Optimierung und Reorganisation von anfälligen Prozessen

Stärken Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter und profitieren Sie von deren Engagement.

Das führt zu einer nachhaltigen Unternehmenspolitik in Verbindung mit einer guten und ehrlichen Endscheidungsgrundlage.,
die die Weiterentwicklung des Unternehmens fördern

Verbessern Sie dadurch aktiv die positive Außenwirkung Ihres Unternehmens. Das bringt Wettbewerbsvorteile und ein gutes
Image.

Deadline 17.12.2023

Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen müssen bis zum 17.12.2023 sichere Whistleblowersysteme einführen

DAS HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

Der Aufbau eines Whistleblowersystem basiert auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses trat am 02.07.2023 in Kraft.

Das Gesetz regelt

…regelt die Möglichkeit einer vertraulichen oder anonymen Meldung von gesetzes- und Bußgeldbewährten Verstößen und

…regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben.

…verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den hinweisgebenden Personen und bewirkt eine Beweislastumkehr zugunsten der Hinweisgeber.

Ziel ist es den Schutz von Hinweisgebern und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen in Folge oder aufgrund von Meldungen keine Benachteiligungen drohen.

Wen betrifft es?

  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
  • Auch Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Was müssen Unternehmen beachten?

  • Die Identität der Hinweisgebenden ist zu schützen und zugleich auch die Vorgaben der DSGVO einzuhalten
  • Informationen über zuständige Aufsichtsbehörde(n) müssen bereitgehalten werden

Unser Service – Ihre interne Meldestelle:

Das DDI-Team steht Ihnen gerne mit seinem Hinweisgeberschutz-Service sowie der erforderlichen Fachkunde zur Seite!

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie und finden gemeinsam eine gute Lösung.

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