? Das richtige Verhalten im Falle einer Datenschutzpanne

Eine Versicherungsgesellschaft aus Polen hatte versehentlich eine E-Mail mit verschiedenen personenbezogenen Daten irrtümlich an einen falschen Empfänger gesendet. Das Bußgeld in Höhe von knapp 35.000,00€ wurde verhängt, weil die Versicherungsgesellschaft die Datenpanne weder der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet, noch den Betroffenen darüber informiert hat.

Ein unaufmerksamer Moment und eventuell die Unkenntnis darüber, dass dieser Vorfall direkt gemeldet werden muss und schon steht ein Kleinwagen auf dem Spiel?!

Da die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden gleich arbeiten und agieren sollen, ist dies ein guter Indikator, welche Summe auch in Deutschland verhängt werden würde.

? Hier ein paar kurze Tipps für Sie:

Datenschutzpannen sind u.a.:
?Verlust des USB-Sticks oder Smartphone
?Diebstahl des Laptops
?Fehlversandt von E-Mails
?Briefe falsch kuvertiert

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