Zwei ein Einem- nicht immer gut! ⛔

Eine belgische Bank hat kurz vor Weihnachten einen netten Gruß von der Aufsichtsbehörde erhalten. Der Datenschutzbeauftragte war zugleich auch der Abteilungsleiter- dies stellt nach Ansicht der Aufsicht einen nicht hinnehmbaren Interessenskonflikt dar. Die Bank entgegnete darauf, dass der Abteilungsleiter gar keine Daten verarbeitet, sondern nur beaufsichtigt. Dies lies die Behörde allerdings nicht gelten.

Das Bußgeld wurde anhand der Vorhersehbarkeit, Dauer und Vielzahl der datenschutzrechtlichen Verstöße kalkuliert.

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