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Eine belgische Bank hat kurz vor Weihnachten einen netten GruรŸ von der Aufsichtsbehรถrde erhalten. Der Datenschutzbeauftragte war zugleich auch der Abteilungsleiter- dies stellt nach Ansicht der Aufsicht einen nicht hinnehmbaren Interessenskonflikt dar. Die Bank entgegnete darauf, dass der Abteilungsleiter gar keine Daten verarbeitet, sondern nur beaufsichtigt. Dies lies die Behรถrde allerdings nicht gelten.

Das BuรŸgeld wurde anhand der Vorhersehbarkeit, Dauer und Vielzahl der datenschutzrechtlichen VerstรถรŸe kalkuliert.

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